Schwimmverein Münden / Reinhardshagen  e.V.

Wasser ist unser Element

Mitgliedsbeiträge

Zur Zeit gelten die folgenden Beiträge für eine Mitgliedschaft:

  • Kinder und Jugendliche: 12,50 Euro
  • Auszubildende, Studenten und Wehrpflichtige: 12,50 Euro (bei jährlichen Nachweis)
  • Erwachsene: 13,50 Euro
  • Ehepaar Beitrag: 16,00 Euro
  • Familienbeitrag I: 19,50 Euro (2 Personen aus einer Familie, z. Bsp. Geschwister oder 1 Erwachsener und 1 Kind)
  • Familienbeitrag II: 26,50 Euro (ab 3 Personen aus einer Familie)
  • Einmalige Aufnahmegebühr I pro Person: 25,00 Euro
  • Einmalige Aufnahmegebühr II pro Kind: 50,00 Euro (bei Aufnahme in der Schwimmausbildung im Lehrschwimmbecken)

Weitere Informationen:

  • Sozialklausel: Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr bei Nachweis der Bedürftigkeit (Bezug Bürgergeld) bis zu 50 % reduziert werden. Die Nachweispflicht liegt beim Antragsteller. Nachweise müssen bei Bedarf erneuert werden.
  • Der Beitrag für passive Mitglieder (Förderbeitrag) beläuft sich auf 50 % der angegebenen Beträge.
  • Der Schwimmverein Münden/Reinhardshagen akzeptiert Beitragszahlungen nur noch mittels eines Lastschriftverfahrens.
  • Die Aufnahmegebühr und die ersten Monatsbeiträge können gesondert eingezogen werden.
  • Beitragszahler, die noch nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, zahlen pro Buchung eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 5 €. Bei Rückläufern stellt der Verein 5€ und die tagesaktuellen Bankgebühren in Rechnung.
  • Der Familienbeitrag gilt nur für Mitglieder aus einem gemeinsamen Haushalt.

  • Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft im SVMR erklären Sie sich mit der Satzung des SVMR einschl. der Verwendung personenbezogener Daten wie E-Mail-Adressen und Fotos einverstanden.

  • Eine Satzung des Vereins kann über den entsprechenden Link unter Downloads auf dieser Seite herunter geladen werden und wird nur auf Verlangen zugesandt.


Aufnahmeantrag:

Bitte den Aufnahmeantrag durch Anklicken öffnen, herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und einreichen.


Vielen Dank und herzlich willkommen im SVMR



Änderungen persönlicher Angaben

Änderungen der Kontoverbindung, der Beitragszahlungen oder der Adresse sind bitte unverzüglich mitzuteilen, um Verzögerungen im Post- und Zahlungsverkehr zu vermeiden. Änderungen können Sie uns auf folgende Weise mitteilen:

  • Email an: mitgliederverwaltung@svmr.info
  • Ausdrucken, Ausfüllen und Versenden des Änderungsformular, welches Sie durch Anklicken herunterladen können:

 


Kündigung

 

Kündigungsgrund: Grundsätzlich kann die Mitgliedschaft im SVMR ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Wir bedauern zwar jede Kündigung, verstehen aber auch, wenn sich Interessen, Prioritäten oder Umstände ändern.
Es wäre schön, wenn sich uns dennoch kurz über den Grund der Kündigung informieren (freiwillige Angabe), damit wir ggf. über Verbesserungen nachdenken können. Wir sind offen für Kritik, die Angaben werden vertraulich behandelt und nur anonym besprochen. Kritik ist natürlich auch ohne Kündigung möglich und erwünscht
Vielen Dank!

Wann kann ich kündigen?
Eine Kündigung ist schriftlich mit 4-wöchiger Frist zum Ende eines jeden Quartals (zum 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12.) möglich. Die 4-wöchige Frist beginnt mit dem Tag, an dem wir die Kündigung erhalten.

Wie kann ich kündigen?
Eine formlose schriftliche Kündigungserklärung ist ausreichend. Gerne können Sie auch das von uns vorgefertigte Kündigungsformular verwenden (Herunterladen durch Anklicken):


Kündigungsbestätigung: Die Kündigungsbestätigung erhalten Sie bei Angabe einer Emailadresse per Email, was den Vorgang erleichtert und beschleunigt. Ansonsten erhalten Sie die Kündigungsbestätigung auf dem Postweg.

Wer bekommt meine Kündigungserklärung?
Die Kündigung bitte an die Mitgliederverwaltung senden.
Anschrift: SVMR, Ebereschenring 40, 34346 Hann. Münden